Tierschutztagung fordert Ausstieg aus den Tierversuchen

Teilnehmende verabschieden Forderungen zu Tierversuchen, Tierschutzplan, Transfer von Wissen und Nutztierhaltung

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Tierversuche, Tierschutzplan, Transfer von Wissen und Nutztierhaltung: Auf der diesjährigen Tierschutztagung der Evangelischen Akademie Bad Boll haben am vergangenen Wochenende (02.-04.03.2018) rund 60 Tierärztinnen und -ärzte, Tierschützer und -rechtler, Wissenschaftler und Politiker über „Wissenschaft und Tierschutz – Aspekte einer ambivalenten Beziehung“ diskutiert. In vier Workshops erarbeiteten die Teilnehmenden Forderungen an die Politik, die an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das baden-württembergische Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gerichtet werden. Der Vorsitzender des niederländischen Nationalen Ausschusses zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke genutzten Tiere (Ncad), Dr. Herman Koëter, hatte vom konkreten Ausstiegsplan aus Tierversuchen in den Niederlanden berichtet, der schrittweise erfolgen soll. Vor diesem Hintergrund forderten die Teilnehmenden die Politiker zu einer Ausstiegsstrategie für Deutschland auf.  Das Ziel des Ausstiegs aus dem Tierversuch sei bereits in der EU-Richtlinie 2010/63/EU (EU-Tierversuchs-Richtlinie) verankert und müsse entsprechend umgesetzt werden. Dazu bedürfe es eines konkreten Zeit- und Maßnahmenplanes in Verbindung mit strukturiert geförderten tierversuchsfreien Methoden. Die Teilnehmenden forderten organisatorische Strukturen, die in Form unabhängiger multidisziplinärer Instanzen geschaffen werden müssten. Alle Tierversuche und tierversuchsfreie Methoden müssten ihre Validität und Reproduzierbarkeit nachweisen, insbesondere durch „systematic reviews“ und „rückblickende Bewertung“. Die Ergebnisse müssten gesammelt und zeitnah veröffentlicht werden. Als Instrument für einen besseren Transfer von wissenschaftlicher Expertise in die Politik schlugen die Tagungsteilnehmenden einen Tierschutzplan vor, mit dessen Hilfe der Umgang mit und die Nutzung von Tieren durch konkrete Anforderungen gestaltet werden könnte. Der Tierschutzplan – der Ziele, operationale Maßnahmen, messbare Indikatoren und Methoden des Monitorings enthalte – müsse auf Basis einer Ist-Analyse und auf Basis von wissenschaftlichen Kriterien erstellt werden. Für den Vollzug des Plans müssten Zeitvorgaben gesetzt werden. An Planung, Umsetzung und Monitoring sollten alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen beteiligt werden.  Im Hinblick auf den Transfer von wissenschaftlicher Expertise in die Medien und Öffentlichkeit forderten die Teilnehmenden ein objektives, transparentes, ehrliches und interdisziplinäres Informationsverhalten. Um wissenschaftlicher Expertise eine maximale Reichweite zu geben, brauche es Kreativität, Persönlichkeit, Timing und Gefühl.  Der Stall-TÜV:  Im Workshop „Wissenschaft und Nutztierhaltung“ forderten die Teilnehmenden Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen. Dabei müsse das bei Tierversuchen anerkannte 3-R-Prinzip (Refinement, Reduction und Replacement) für den Bereich der Nutztierhaltung übernommen und um ein weiteres „R“ ergänzt werden: Respect. Darunter wird die Anerkennung eines intrinsischen Werts des individuellen Lebens verstanden. Zum Respekt gegenüber Nutztieren gehöre auch eine Limitierung der Hochleistungszucht, welche die natürliche Anatomie und Physiologie nicht überfordert. Die Haltungssysteme müssten prinzipiell den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden. Die Tierschutznutztierhaltungsverordnung müsse um Haltungsvorschriften für bisher noch nicht enthaltene Tierarten erweitert werden. Alle Bereiche der Verordnung müssten so angepasst werden, dass sie den Anforderungen an  eine art- und bedürfnisangemessene Unterbringung  gemäß §2 TierSchG entsprechen. Zur Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz sollten in paritätisch besetzen Kommissionen, in denen neben Wissenschaftlern auch Tierschutzverbände und Ethiker vertreten sind, die Kriterien zur Bewertung von Stallhaltungssystemen gemeinschaftlich erarbeitet werden. Die Teilnehmenden forderten die Politiker auf, diese Kriterien rechtsverbindlich in den entsprechenden Normen zu verankern.

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