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21.12.09

Jens Junginger, Vorsitzender des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA), hält die Pläne der Bundesarbeitsministerin zur Arbeitslosenberatung für ein Desaster

Reutlingen (ps) – Arbeitslose müssen auch künftig Beratung und Betreuung aus einer Hand bekommen, fordert der Reutlinger evangelische Wirtschafts- und Sozialpfarrer Jens Junginger. Als Vorsitzender des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA) in Württemberg wendet er sich damit gegen ein Eckpunktepapier, dessen Entwurf Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen am 14. Dezember mit den Länder-Sozialministern beraten hatte.

»Wenn die Bundesarbeitsministerin mit ihrem Papier durchkommt, dann wäre das für die Arbeitslosen wie auch für diejenigen, die sie beraten und betreuen sollen, ein einziges Desaster«, kritisiert Junginger: »Die Betroffenen müssten wieder von Pontius zu Pilatus rennen, weil sie Wohngeld sowie Schuldner-, Sucht- oder psychosoziale Beratung nur bei der Kommune bekämen, Arbeitsvermittlung und Weiterqualifizierungsmaßnahmen dagegen nur bei der Agentur für Arbeit.« Dabei hinge eines vom anderen ab und die Genehmigung der einen Unterstützung sei wiederum die Voraussetzung für eine andere, deshalb entstünden durch eine Trennung unzumutbare bürokratische Hürden. »Die Devise scheint zu lauten: So kompliziert, so teuer, so bürgerfeindlich und so unsozial wie möglich«, wettert Junginger.

Bei den Arbeitsmarktreformen habe sich gerade die Beratung und Betreuung von Arbeitslosen durch eine einzige umfassend kompetente Stelle besonders bewährt, sagt der Wirtschafts- und Sozialpfarrer: Entsprechend dem Sozialgesetzbuch II (SGB II, § 44b) gibt es bundesweit 349 Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften, in denen Kommunen und Staat ihre Hilfen für Arbeitslose gemeinsam anbieten.

Doch genau diese so genannte Mischverwaltung war am 20. Dezember 2007 vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt worden, weil die Aufgaben von Bund und Kommunen institutionell getrennt bleiben müssten. Während nun nach Auskunft von Junginger ein Großteil der Länder, der Landkreistag und der Städtetag sowie die Opposition im Bundestag eine Beibehaltung der bewährten Regelung notfalls durch eine Grundgesetzänderung ermöglichen wollten, strebe Arbeitsministerin von der Leyen eine Rückkehr zur längst überwundenen Trennung an.

»Eine Grundgesetzänderung ist notwendig und freiwillige Kooperation nicht möglich, weil laut dem Verfassungsgerichtsurteil die jeweiligen Träger in ihrem Wirken erkennbar sein müssen«, ist Pfarrer Junginger überzeugt: »Ich fordere deshalb eine klare grundgesetzliche Regelung, die die ganzheitliche Hilfe aus einer Hand rechtlich festschreibt und absichert. Wenn eine Kommune die Beratung alleine in die Hand nehmen will, soll sie das auch tun dürfen. Die Kommunen haben eine hohe Kompetenz und die Infrastruktur in den Bereichen Wirtschaft und Arbeitsmarkt, das kommt den betroffenen Menschen zu Gute.« (Peter Steinle)


 

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