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12.03.10

Mitbestimmung in der Krise?

Die Betriebsratswahlen haben begonnen. Jens Junginger, Vorsitzender des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA), setzt sich ein für wirksame Mitbestimmung und fairen Interessen­ausgleich.

»Die Krise als Chance begreifen«. Aus allen Ecken ertönte dieser Ruf, nachdem erkennbar wurde welches die Ursachen der Finanz- und Wirtschaftskrise waren. Die Rückbesinnung auf Werte, auf den ethischen Grundkonsens einer solidarischen Gemeinwohlverantwortung wurde eingefordert. Zu Recht! So gebot es die Not der Stunde in vielen Betrieben gemeinsam die für Unternehmen und Beschäftigte verträglichsten Lösungen anzustreben und umzusetzen, so etwa die Kurzarbeit. Nur gemeinsam konnte es gelingen, im Beherzigen des Leitgedankens, dass es den eigenen Standpunkt immer auch mit den Augen des Anderen zu reflektieren gilt. Dieser Leitgedanke wurde einst auch in eine Rechtsform gegossen, und zwar in das Betriebsverfassungsgesetz. Damit wurde die Mitbestimmung rechtlich verankert und demokratische Grundprinzipien für die Gestaltung von Wirtschaft und Arbeitswelt eingeführt.

In vielen Betrieben finden, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, zwischen März und Mai Betriebsratswahlen statt. Aber nicht in allen Betrieben ist das eine Selbstverständlichkeit. Mitunter wird die Wahl oder die Arbeit des Betriebsrats verhindert bzw. als kontraproduktiv dargestellt.

Die Bespitzelung und Bekämpfung demokratischer Strukturen in Betrieben und Wirtschaft hat deutlich zugenommen. Mitunter nimmt Mitbestimmung die Gestalt einer großherzigen Gewährung von etwas Mitsprache und Teilhabe nach Gutsherrenart an. Das stiftet jedoch kein tragfähiges Vertrauen. Vielmehr ist dies Ausdruck dafür, dass Verhandlungen auf Augenhöhe nicht wirklich gewollt sind.

Die betriebliche Mitbestimmung ist »ein bewährtes Gut der sozialen Marktwirtschaft«, um daran zu erinnern, dass »der Mensch Maßstab unternehmerischen Handelns sein muss«. So heißt es im Aufruf der evangelischen und katholischen Kirche zu den Betriebsratswahlen. Über die demokratischen Strukturen im Betrieb wird der Interessenausgleich ermöglicht, auch »um sozialverträgliche Auswege aus Krisen zu finden und gemeinsam am nachhaltigen Unternehmenserfolg zu arbeiten«.

In diesem Sinn werden Flexibilität und Kompromissbereitschaft immer von beiden Seiten gefordert sein, zu Themen wie: flexible Arbeitszeitmodelle, krisenbedingte Zugeständnisse bei der Entlohnung, Qualifikationsangebote und – bereitschaft, langfristige Beschäftigungssicherung. Naheliegend, ja geradezu selbstverständlich dürfte es sein, dass bei einem erhöhtem Arbeitskräftebedarf angesichts verbesserter Auftragslage die Leute aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden, wie auch anderen Orts verfahren wird. Davon profitieren beide Seiten. Die Mitbestimmung macht dies möglich.

Erst vor wenigen Tagen hat eine Studie der Hans Böckler Stiftung bestätigt: In einer gelungenen Mitbestimmungskultur wird Transparenz und eine offene Kommunikation gepflegt. Sie führt

  • zu einer höheren Akzeptanz von Innovationen
  • zu einer deutlichen Vermeidung von Fehlern
  • zu Verbesserung und Lösungsvorschlägen
  • zu einer größeren Partizipation der Beschäftigten,

Die Arbeitnehmervertretungen haben sich in diesen Monaten als Krisenmanager erneut bewährt, gerade in der Metallbranche. Nur gemeinsam ging's. Und nur gemeinsam kann es jetzt weiter gehen. Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte haben sich als Anwälte für die Gesundheit und Arbeitsschutz von Beschäftigten, als Innovationsakteure für nachhaltige Standortsicherung eingesetzt. Als Anwälte für ihre Kolleginnen und Kollegen sowie für eine Wirtschaft, die dem Menschen dienen soll. Nicht immer ernten sie dafür Lorbeeren, obwohl sie in vielen Fällen ein lebendiges Zeugnis gelebter Solidarität sind.
 
Das Betriebsverfassungsgesetz bietet die Grundlage für ihre Arbeit. Vor 90 Jahren wurde die Basis gelegt, im ersten Betriebsrätinnengesetz vom 4. Februar 1920. Dieses Reglement schafft die Voraussetzungen für eine Kultur der gegenseitigen Respektierung. Es bietet eine Grundlage um eine »nachhaltig gerechte und menschenwürdige Arbeitswelt« zu gestalten, wie es im kirchlich-ökumenischen Aufruf zu den Betriebsratswahlen heißt.

Gegenseitige Achtung ist wichtig für eine zukunftsfähige nachhaltige unternehmerische Strategie. Angesichts der globalen Aufstellung von Unternehmen steht die Frage der Gestaltung der Mitbestimmung vor erheblichen Herausforderungen, auch angesichts der unterschiedlichen Traditionen in anderen Ländern und Kontinenten.

Jens Junginger
Vorsitzender des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA) in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg


Tagung in der Evangeklischen Akademie Bad Boll:
17. - 18.06.2010  
Mitbestimmung in der Krise
Infos | Anmeldung

 

Der vorstehende Text erscheint im Internetangebot der Evangelischen Akademie Bad Boll in der Rubik »Meine Meinung«. Es handelt sich nicht um eine Stellungnahme der Evangelischen Akademie Bad Boll, sondern um einen persönlichen Kommentar des Autors.

Jens Junginger fordert demokratischen Strukturen im Betrieb


 

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