18.07. - 19.07.2011, Bad Boll

Sicherungsverwahrung und Führungsaufsicht

Wie gehen wir mit gefährlichen Straftätern um?

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die sog. nachträgliche Sicherungsverwahrung im Dezember 2009 als Menschenrechtsverletzung abgelehnt. Gefährliche Straftäter, die ihre Strafe verbüßt hatten und nachträglich sicherungsverwahrt wurden, müssen entlassen werden. Das stellt Sozialdienste und Polizei vor große Herausforderungen. Nicht zuletzt wegen des Medieninteresses an jedem Fall.

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Referierende

Leitung

Kathinka Kaden;Studienleiterin;Donzdorf

Referenten / Mitwirkende

Michael Alex
Hamburg

Peter Asprion
Neustart gGmbH, Freiburg

Gabriele Barnhill-Patrik

Tomke Beddies
Waiblingen

Horst Belz
Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege, Unterkirnach

Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Nürtingen

Christine Ermer
Sozialtherapeutische Anstalt, Beilstein

Prof. Dr. Thomas Feltes
Schwerte

Geschäftsführerin Hilde Höll
Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe, Stuttgart

Kathinka Kaden
Bad Boll

Oliver Kaiser
Der Paritätische Baden-Württemberg, Stuttgart

Katja Korf
Schlier

Andreas Mengler
Hamburger Fürsorgeverein, Hamburg

Dr. Joachim Obergfell-Fuchs
Karlsruhe

Klaus Pflieger
Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe, Sersheim

Georg Royen
Bezirksverein für soziale Rechtspflege, Freiburg

Weitere Infos

Tagungsnummer

520611

Anmeldeschluss

10.07.2011

Zielgruppen

Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter staatlicher sowie nichtstaatlicher sozialer Dienste und andere kriminalpolitisch Interessierte

Veranstalter

Evangelische Akademie Bad Boll

Ort

Bad Boll Anreise

Preis

Tagungsgebühr 70,00 Euro
Preise für Vollpension
Zweibettzimmer, 74,10 Euro
Dusche/WC
EZ Dusche/WC 87,00 Euro
Verpflegung
ohne Frühstück, ohne Unterkunft 36,60 Euro

Themengebiete

  • Gesellschaft, Staat, Recht

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