18.07. - 19.07.2011, Bad Boll
Sicherungsverwahrung und Führungsaufsicht
Wie gehen wir mit gefährlichen Straftätern um?
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die sog. nachträgliche Sicherungsverwahrung im Dezember 2009 als Menschenrechtsverletzung abgelehnt. Gefährliche Straftäter, die ihre Strafe verbüßt hatten und nachträglich sicherungsverwahrt wurden, müssen entlassen werden. Das stellt Sozialdienste und Polizei vor große Herausforderungen. Nicht zuletzt wegen des Medieninteresses an jedem Fall.
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Referierende
Leitung
Kathinka Kaden;Studienleiterin;Donzdorf
Referenten / Mitwirkende
Michael Alex
Hamburg
Peter Asprion
Neustart gGmbH, Freiburg
Gabriele Barnhill-Patrik
Tomke Beddies
Waiblingen
Horst Belz
Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege, Unterkirnach
Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Nürtingen
Christine Ermer
Sozialtherapeutische Anstalt, Beilstein
Prof. Dr. Thomas Feltes
Schwerte
Geschäftsführerin Hilde Höll
Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe, Stuttgart
Kathinka Kaden
Bad Boll
Oliver Kaiser
Der Paritätische Baden-Württemberg, Stuttgart
Katja Korf
Schlier
Andreas Mengler
Hamburger Fürsorgeverein, Hamburg
Dr. Joachim Obergfell-Fuchs
Karlsruhe
Klaus Pflieger
Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe, Sersheim
Georg Royen
Bezirksverein für soziale Rechtspflege, Freiburg
Weitere Infos
Tagungsnummer
520611
Anmeldeschluss
10.07.2011
Zielgruppen
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter staatlicher sowie nichtstaatlicher sozialer Dienste und andere kriminalpolitisch Interessierte
Veranstalter
Evangelische Akademie Bad Boll
Ort
Bad Boll Anreise
Preis
Tagungsgebühr 70,00 Euro
Preise für Vollpension
Zweibettzimmer, 74,10 Euro
Dusche/WC
EZ Dusche/WC 87,00 Euro
Verpflegung
ohne Frühstück, ohne Unterkunft 36,60 Euro
Themengebiete
- Gesellschaft, Staat, Recht