Fort-/Weiterbildung zum Verfahrensbeistand
Ausbildung mit Hochschulzertifikat
Die Akademie bietet seit Jahren die Fort- und Weiterbildung zum Verfahrensbeistand („Anwalt des Kindes“) an.
Dieser Kurs soll die Teilnehmenden befähigen, Kindern eine Stimme in Gerichtsverfahren zu geben und umfasst insgesamt 150 Stunden. Die Teilnehmenden können ein Hochschulzertifikat zum Verfahrensbeistand erwerben.
Seit 1998 können Familienrichterinnen und Familienrichter in Streitfällen parteiliche Vertreter von Kindern und Jugendlichen bestimmen. Seit 1. September 2009 heißt die Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche im familiengerichtlichen Verfahren „Verfahrensbeistand“ (vgl. § 158 FamFG). Die Bestellung ist in der Regel erforderlich, wenn das Interesse des Kindes zu einem seiner gesetzlichen Vertreter/innen in erheblichem Gegensatz steht.
Zielgruppe
Personen mit Hochschulabschluss in (Sozial-)Pädagogik, oder Rechtswissenschaft oder Psychologie bzw. mitvergleichbaren Qualifikationen
Kosten
Gesamtkursgebühr ca. 1.50,00 Euro
Dabei ist die Prüfungsgebühr in Höhe von 120,00€enthalten.
Zusätzliche Kosten entstehen für Unterkunft/Verpflegung
Termine
Termine für die nächste Kursreihe erfragen Sie bitte bei gabriele.barnhill@ev-akademie-boll.de.

