16.11. - 18.11.2022, Präsenzveranstaltung, Evangelische Tagungsstätte Bad Boll
Perspektivwechsel in der Rechtspflege
Freiheit und Menschenwürde als Maßstab gerichtlichen Handelns
Zum 1. Januar 2023 tritt das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Das Selbstbestimmungsrecht und die Freiheit der Betreuten geben künftig den Maßstab des Handelns in der Rechtspflege vor. Damit soll die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und eingelöst werden, was Artikel 1 des Grundgesetzes festschreibt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Für Rechtspfleger*innen bedeutet dies einen Perspektivwechsel und eine Herausforderung. Wie wird sich ihre Arbeit verändern? Was brauchen sie dafür?
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Thema
Perspektivwechsel in der Rechtspflege
Weitere Infos
Tagungsnummer
520422
Anmeldeschluss
11.11.2022
Zielgruppen
Rechtspfleger*innen, haupt- und ehrenamtliche Betreuer*innen, Betreuungsvereine, Jurist*innen, Fachleute aus Rechtspolitik, Wohlfahrtseinrichtungen, Ministerien, Parteien und öffentlichen Verwaltungen, an Rechtsfragen Interessierte
Veranstalter
Evangelische Akademie Bad Boll
Ort
Evangelische Tagungsstätte Bad Boll
Preis
Ihre Teilnahme ist kostenfrei.
Geschäftsbedingungen siehe: : www.ev-akademie-boll.de/agb
Themengebiete
- Gesellschaft, Staat, Recht
- Soziales, Gesundheit, Demographie