Hinweise und Reisebedingungen der Evangelischen Akademie Bad Boll

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,

wir bieten unsere Akademiereisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze an. Diese Verpflichtung übernehmen wir gerne. Ausfluss der geltenden Gesetzeslage sind die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, die Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Wir bitten Sie um ausführliche Lektüre. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reisebedingungen Inhalt des mit Ihnen – nachstehend „TN“ (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt – und uns – nachstehend „RV“ (Reiseveranstalter) bzw. Akademiereiseleiterin/Akademiereiseleiter genannt – abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) über den Pauschalreisevertrag und der In-formationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus. Sofern in einzelnen Reiseausschreibungen in einzelnen Punkten abweichende Angaben von diesen Hinweisen und Reisebedingungen getroffen werden, gelten die Angaben in der jeweiligen Reiseausschreibung.

Wichtige Hinweise

1. Reiseveranstalter (RV)
Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes ist die Evangelische Akademie Bad Boll, Akademieweg 11, 73087 Bad Boll. 
Die Evangelische Akademie Bad Boll ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Körperschaft des öffentlichen Rechts). Die Evangelische Akademie Bad Boll wird gerichtlich und außer-gerichtlich vertreten durch die Direktion.
 

2. Teilnehmer / Teilnehmerin (TN)

Unseren Akademiereisen kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Akademiereisebeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Akademiereisegemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen und am Programm teilnehmen.
 

3. Reihenfolge der Anmeldungen

Sollten bei einzelnen Akademiereisen bis zum jeweiligen Anmeldeschluss mehr Anmeldungen vorliegen als Akademie-reiseplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge des Posteingangs. Bei einigen Maßnahmen können Sachkriterien vom Veranstalter als Grundlage für eine Vorauswahl herangezogen werden.

4. Anmeldebestätigung /Rechnung/Zahlung

Wenn bei der gewünschten Akademiereise noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Rechnung, die gleichzeitig auch die Anmeldebestätigung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Akademiereise werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reisepreises ist, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festgelegt, fällig
 

5. Umfang der Leistungen

Im Preis inbegriffen sind – sofern in der einzelnen Reisebeschreibung nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Der RV, bzw. die von ihm eingesetzten Akademiereiseleiter/-innen, vermitteln bei unseren Akademiereisen vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots des RV sind, vom RV bzw. von dessen Akademiereise-leiter/-innen lediglich als Fremdleistung vermittelt.
 

6. Versicherungen

Beachten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben zu den Leistungen bei einer gewünschten Akademiereise. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vorgesehen ist. 
In den Leistungen des RV ist grundsätzlich kein Versicherungsschutz enthalten. Bitte bemühen Sie sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere um eine Reisekrankenversicherung bei Akademiereisen im Ausland, selbst.
 

Reiserücktrittskostenversicherung

Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Reiserücktrittskostenversicherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversiche-rung die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist.
 

7. Fahrt

Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Bad Boll durch. Wird bei Akademiereisen, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Akademiereisepreis nicht ermäßigt werden.
 

8. Reiseausweise

Für unsere Akademiereisen, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des zu besuchenden Landes. Für eventuell erforderliche Visa sind die TN verantwortlich. Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate gültig sein.
 

9. Zuschüsse

Für Nichtverdienende, insbesondere Arbeitslose, wollen wir uns besonders in Härtefällen um eine finanzielle Hilfe bemühen. Bitte machen Sie ggf. auf der Anmeldung einen entsprechenden Vermerk. 

10. Reisepreissicherung

RV sind gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis des Kunden durch einen so genannten Sicherungsschein abzusichern. Die Evangelische Akademie Bad Boll (RV) ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Insolvenzsicherung ist Teil der Sammelversicherungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Den Sicherungsschein erhalten Sie vom RV.
 

11. Anschriftenänderungen

Falls sich Ihre Kontaktdaten ändern, informieren Sie uns bitte via E-Mail an adressmanagement@ev-akademie-boll.de bzw. schriftlich an Adressverwaltung, Evangelische Akademie Bad Boll, Akademieweg 11, 73087 Bad Boll.  

Reisebedingungen

1. Anmeldung / Vertragsschluss

1.1. Mit der Anmeldung, welche ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der TN (soweit dieser minderjährig ist, durch seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen) dem RV den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller darin und im Reiseprospekt enthaltenen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular vom Minderjährigen und dem / den beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
1.2. Der Reisevertrag mit dem TN und – bei Minderjährigen mit seinen gesetzlichen Vertretern – kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des RV an den TN und seine gesetzlichen Vertreter zustande.
1.3. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der RV unverzüglich den Eingang der Buchungen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Teilnahmebestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages. 

2. Leistungen

2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hinweisen“ (siehe oben), sowie eventueller ergänzender Informations-briefe für die einzelnen Akademiereisemaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt wurden.
2.2. Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Akademiereiseprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
2.3. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften), Reisevermittler und Akademiereiseleiter/-innen sind vom RV nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
2.4. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.

3. Zahlung

3.1. Zu den nachfolgenden Zahlungsbedingungen beachten Sie unbedingt die Erläuterungen zur Reisepreissicherung in den „Wichtigen Hinweisen“ Ziffer 10.
3.2. Der gesamte Reisepreis ist zwei Wochen vor Reisebeginn, jedoch frühestens nach erfolgter Anmeldebestätigung, gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den RV zu bezahlen.
3.3. Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
3.4. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehalterecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstalters. 
3.5. Leistet der TN Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten. 
 

4. Rücktritt der / des TN

4.1. Der TN kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem RV, die schriftlich erfolgen soll, vom Reise-vertrag zurücktreten. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.
4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu:

vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt: 30 %
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt : 50 %
vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt: 75 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90 %

jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. Bei Rücktritt am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtteilnahme ohne Rücktritt (no show) ist der Gesamtpreis zu entrichten.

4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 
4.4. Der RV kann im Falle des Rücktritts eine von den vorstehenden Pauschalen abweichende, konkret berechnete Entschädigung verlangen. Er ist in diesem Fall verpflichtet, die geltend gemachte Entschädigung zu beziffern und seine Aufwendungen zu belegen.
 

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden, Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.
 

6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN

6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet.
6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§651d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort dem /der vom RV eingesetzten Akademiereiseleiter/in anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren, Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Akademiereiseleiter/-in, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 
6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Akademiereiseleiter/-innen und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 
6.5. Die gesetzliche Obliegenheit des TN nach § 651 g Abs.1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit dem RV abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:
a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. 
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den RV

7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Akademiereiseleitung die Durchführung der Akademiereise nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Akademiereisearbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leiter verstößt. Der Akademiereiseleiter/die Akademiereiseleiterin ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. Bei Minderjährigen ist er berechtigt, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten auf deren Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen auf Kosten des TN den Reisevertrag zu kündigen. In beiden Fällen behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Auf-wendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
7.2. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindesteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen.
 

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

8.1. Der RV informiert im Akademiereiseprospekt über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des TN begründete persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Personalausweis/Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie dem RV nicht ausdrücklich vom TN mitgeteilt worden sind.
8.2. Der RV wird den TN über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
8.3. Soweit der RV seine Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der TN zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich der RV ausdrücklich zur Beschaffung etwa-iger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Der RV haftet, auch dann, wenn er im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen,
8.4. Soweit aus den genannten Vorschriften dem TN Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn dies nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn der RV seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von ihm zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche des TN im Falle schuldhaften Verhaltens des RV bleiben unberührt.
 

9. Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflich-ten des RV ursächlich geworden sind. 
 

10. Verjährung

Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber dem RV, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des TN aus unerlaubter Handlung sowie der Ansprüche, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen  - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem TN und dem RV Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen RV und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 
11.2. Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 
11.3. Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.
11.4. Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. 
11.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem TN und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des TN ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der TN angehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 
11.6. Informationen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht bereit.
 

12. Datenschutz

Die für die Verwaltung der Akademiereisen benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben. Die Daten werden nach Ablauf von rechtlichen und steuerrechtlichen Fristen gelöscht. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung zu Informationszwecken über andere Veranstaltun-gen erfolgt nur mit explizitem Einverständnis des TN. Die Kundendaten werden nicht zu gewerblichen Zwecken an andere weitergegeben. 
Soweit personenbezogene Daten des TN verarbeitet werden, erfolgt die Datenverarbeitung vorrangig nach dem Daten-schutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Der TN kann sich jederzeit bei der verantwortlichen Stelle im Sinne des Datenschutzes (Evangelische Akademie Bad Boll, Geschäftsführung, Akademieweg 11, 73087 Bad Boll, Fon 07164 79250, Fax 07164 795250, E-Mail: adressma-nagement@ev-akademie-boll.de) über seine Daten informieren und eine Herausgabe, Löschung oder Berichtigung beantragen. Darüber hinaus hat der TN das Recht, sich an die zuständige Datenschutzbehörde zu wenden (Anschrift: Der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland, Böttcherstraße 7, 30419 Hannover, E-Mail: info@datenschutz.ekd.de, Telefon 0511/ 768128-0).

RV im Sinne des Gesetzes ist die Evangelische Akademie Bad Boll, eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Korrespondenzadresse:
Evangelische Akademie Bad Boll
Akademieweg 11, 73087 Bad Boll
Stand: 01.01.2019