09.12. - 10.12.2021, Evangelische Akademie Bad Boll

Verschoben wegen Corona: 9. Start-up BW Arbeitstagung

Neuer Termin: 02. - 03. 05. 2022. Geschlossene Veranstaltung.

Eines der bedeutenden wirtschaftspolitischen Ziele der Landesregierung ist es, Baden-Württemberg zum dynamischsten Gründerland in Europa zu machen. Bei der 9. Start-up BW Arbeitstagung können sich die mit dem Gründungsthema befassten Projekt- und Kooperationspartner austauschen und zu aktuellen Entwicklungen auf Landes- und Bundesebene informieren. Die Existenzgründung und Unternehmensnachfolge (Start-up BW) präsentiert Programme, Förderlinien und Impulse aus der Start-up BW-Szene.

Tagung für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge – Start-up BW - auf Einladung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg) und ...

Wichtig:

Die 9. Start-up BW Arbeitstagung ist eine nicht-öffentliche Veranstaltung, d.h., nur für geladene Gäste!

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Thema

Die 9. Start-up BW Arbeitstagung ist eine nicht-öffentliche Veranstaltung, d.h., nur für geladene Gäste!

Programm

Donnerstag, 9. Dezember 2021

09:00

Programm erhalten die eingeladenen Gäste

Referierende

Leitung

Dr. Bernhard Preusche;Studienleiter;Evangelische Akademie Bad Boll

Prof. Peter Schäfer
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Existenzgründung und Unternehmensnachfolge – Start-up BW

Ansprechpartnerin bei Start-up BW

Petra Weininger
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Existenzgründung und Unternehmensnachfolge – Start-up BW
0711-123-2765
petra.weininger@wm.bwl.de

Weitere Infos

Tagungsnummer

621221

Anmeldeschluss

17.11.2021

Zielgruppen

Die Einladung erfolgt über das Wirtschaftsministerium

Veranstalter

Evangelische Akademie Bad Boll

Ort

Evangelische Akademie Bad Boll

Preis

Die Teilnahme an der Arbeitstagung ist kostenlos (inclusive Verpflegung). Die Kosten für Übernachtung und Frühstück werden den Teilnehmenden in Rechnung gestellt:

Einzelzimmer inkl. Frühstück: 66,60 €

Bei Absagen/Stornierungen bis 15 Tage vor der Veranstaltung müssen die Kosten für Übernachtung/Verpflegung in Rechnung gestellt werden.(siehe AGBs).

Themengebiete

  • Wirtschaft, Arbeit, Digitalisierung

Archiv

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