Vom Knast in den Job

Justizminister will Kooperationsvereinbarung zur Arbeitsmarktintegration von Straffälligen in Baden-Württemberg auf den Weg bringen.

© Martina Waiblinger

Auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbar – zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie, die die Lebenslagen von Haftentlassenen untersucht. Doch von der Jobvermittlung hängt entscheidend auch der Erfolg der Resozialisierung ab. „Arbeit ist die entscheidende Brücke zur gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen“, heißt es in dem Positionspapier des Netzwerks Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg, das gestern (14.07.2015) bei der Tagung „Haft – und dann?“ in der Evangelischen Akademie Bad Boll verabschiedet wurde. Justizminister Rainer Stickelberger sagte auf der Tagung zu, dass sein Ministerium die Federführung übernehmen werde bei der Erarbeitung einer verbindlichen Kooperationvereinbarung zwischen den Akteuren im Übergangsmanagment von der Haft in die Arbeit. Mit Blick auf Hessen, in dem es eine solche Kooperationsvereinbarung schon gibt, sagte er: „Was man in Hessen kann, können wir hier in Baden-Württemberg“ schon lang. Auch Astrid Mast von der Regionaldirektion Stuttgart der Bundesagentur für Arbeit sieht in einer solchen Vereinbarung die große Chance, dass künftig alle Beteiligten zu einer effektiven und zielorientieren Zusammenarbeit finden können.

Eine konsequente Entwicklung und Umsetzung verbindlicher Verfahrensregelungen bietet laut Netzwerk Straffälligenhilfe GbR große Potenziale für die Arbeitsintegration Haftentlassener. Mit einem Nachsorgeprojekt wurden im Land bereits Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, ein landesweit einheitliches Übergangsmanagement umzusetzen. Dadurch wäre es möglich, eine Scharnierfunktion von „drinnen nach draußen“ wahrzunehmen, und – in Kooperation mit den Jobcentern und Arbeitsagenturen – viel stärker als bisher die Arbeitsintegration in den Mittelpunkt zu stellen. Erste positive Erfahrungen zur Funktionalität regionaler Kooperationsvereinbarung zwischen Jobcentern/Arbeitsagenturen und der freien Straffälligenhilfe wurden in Baden-Württemberg seit 2009 bereits gemacht. „An diese Erfahrungen können wir nun anknüpfen“, sagte Oliver Kaiser vom Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Auch die Vertreter der Landtagsfraktionen Sacha Binder (rechtspolitischer Sprecher SPD-Fraktion), Jürgen Filius (rechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen), Jochen Hausmann (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender FDP-Fraktion) und Karl Zimmermann (Arbeitskreis Recht und Verfassung, CDU) waren sich einig, dass die Resozialisierung und die Vermittlung von Haftentlassenen in Arbeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und angegangen werden muss.

Auf die positiven Effekte eines geregelten Übergangs aus der Haft in Arbeit machten auch die Fachvorträge aufmerksam. Unabdingbar für eine gelingende Wiedereingliederung in die Gesellschaft sind demnach eine Vorbereitung schon in der Haft und die kontinuierliche Betreuung nach der Haft. Diese muss „am Gefängnistor beginnen“, denn die ersten sechs Monate sind die schwierigste Zeit in der wiedererlangten Freiheit und der Zeitraum, in dem die ehemaligen Häftlinge am ehesten wieder rückfällig werden können. Alle Zahlen aus anderen Bundesländern, in denen Häftlinge in dieser Zeit begleitet werden zeigen: ist diese Zeit gut bewältigt, dann geht die Rückfallquote stark zurück. Genauso wichtig ist dann die gute Zusammenarbeit aller Akteure in diesem Prozess.

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