Nachhaltiger Wettbewerb muss einklagbar werden

Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating fordert auf Jubiläumstagung Änderungen der Wettbewerbsgesetze

FG EÖR-Projektleiter Prof. Dr. Johannes Hoffmann (© Claudia Mocek)

Bad Boll. 1991 fand die Tagung „Saubere Gewinne – Ethische Vermögensanlagen in der Diskussion“ in der Evangelischen Akademie Bad Boll statt. Aus der Veranstaltung ging die Forschungsgruppe Ethisch-Ökologisches Rating (FG EÖR) hervor. Das 25-jährige Bestehen hat die Gruppe nun zum Anlass für eine weitere Fachtagung genommen, die heute unter dem Titel „Mehr Nachhaltigkeit“ begonnen hat. Die FG EÖR will den Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden (FHL) aktualisieren und den Nachhaltigkeitsbegriff in den Mittelpunkt des ethisch-ökologischen Ratings stellen. In einem schriftlichen Grußwort gratulierte Umweltbundesministerin Dr. Barbara Hendricks der Forschungsgruppe „zu ihrer besonderen Fähigkeit, frühzeitig die richtigen Fragen zu adressieren“.

„Die historische Vorrangstellung des Kapitals ist überholt“, sagte FG EÖR-Projektleiter Prof. Dr. Johannes Hoffmann in seinem Rückblick. Er forderte: „Sie muss in einen Gleichrang der Produktivkräfte Natur, Arbeit und Kapital überführt werden.“ Die kapitalistische Marktwirtschaft sei nicht zukunftsfähig, weil der Primat des Kapitals in einem sich verschärfenden Widerspruch zum marktwirtschaftlichen Prinzip stehe. Die Privilegierung des Finanzkapitals habe diesen Widerspruch seit den 1970er Jahren auf die Spitze getrieben. Durch kleinschrittige Veränderungen müsse das komplexe Weltsystem neu justiert werden, um nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen.

Die Forschungsgruppe hat interkulturelle Symposien zum Thema „Menschenrechte“ und den daraus resultierenden Konsequenzen für die Gestaltung einer Marktwirtschaft abgehalten und mit dem FHL eine Kriteriensammlung zur Bewertung von Unternehmen und Kapitalanlagen vorgelegt. „Das war der FHL, den wir mit der oekom research GmbH 1999 in ein Ratingkonzept übertrugen“, sagte Hoffmann.  Die Forschungsgruppe setzte sich darüber hinaus für die Bildung zivilgesellschaftlicher Institutionen ein, wie dem Corporate Responsibility Interface Center (CRIC) e. V. und dem Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) e. V., um zur Umsetzung des Leitfadens beizutragen.

Ziel sei es, den Markt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu beeinflussen. „Deshalb hatten wir gehofft, dass eine spürbare Wirkung auf die Erhaltung und Verbesserung der sozial-ökologischen Marktwirtschaft ausgeht und das Erfordernis einer Kreislaufwirtschaft bewusst wird“, sagte Hoffmann. Heute steige zwar das Volumen nachhaltiger Geldanlagen kontinuierlich, „dennoch ist die Welt heute im Großen und Ganzen keineswegs nachhaltiger als vor einem Vierteljahrhundert“. Die Forschungsgruppe habe die Wirkung, die von Nachhaltigkeitsratings und ethischen Geldanlagen ausgehen würde, damals überschätzt.

Einen Grund dafür sieht Hoffmann in der Verwässerung des Nachhaltigkeitsbegriffs bei Nachhaltigkeitsagenturen und Investoren. Das Nachhaltigkeitsrating dürfe das höchste Prädikat nur an Unternehmen vergeben, die alle genutzten Gemeinressourcen ebenso behandeln wie ihre eigenen Produktionsanlagen, indem sie jeden Verbrauch von Natur- und Sozialkapital durch geeignete Ersatzinvestitionen vermeiden oder kompensieren. Die übrigen Stufen der Bewertungsskala müssten sich am Effekt der Erhaltungsinvestitionen orientieren: je größer die verbleibende Externalisierung, desto negativer die Bewertung. So würde nach und nach sichergestellt, dass die regenerierbaren Gemeinressourcen – die Ökosysteme, das Klimasystem, die menschliche Gesundheit, die gesellschaftliche Integration – sich regenerieren können und die nicht erneuerbaren Gemeinressourcen – verbrauchte Rohstoffe oder fossile Energiequellen – wiederverwendet oder durch erneuerbare ersetzt werden.

Für die Zukunft schlug Hoffmann EU- und WTO-kompatible Änderungen der Wettbewerbsgesetze vor. Zum Beispiel der Schutz des Eigentums im BGB müsse unter den Vorbehalt gestellt werden, dass der Eigentümer die Kriterien der Natur- und Sozialverträglichkeit beachte. Wer Gemeingüter oder die Volksgesundheit gefährde, müsse auf Grundlage des UWG wegen unlauteren Wettbewerbs geahndet werden können. Denn nachhaltige Entwicklung brauche Gesetze für nachhaltigen Wettbewerb. „Unsere Gesetze verhindern den Ressourcenschutz! Nachhaltiger Wettbewerb muss einklagbar werden!“ Hoffmann betonte: „Politik würde so aus ihrer Handlungsunfähigkeit befreit und für den Schutz der Gemeingüter geöffnet.“ Von der Tagung erhoffe sich die FG EÖR weitere Impulse und Anregungen für die weitere Forschung.  

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