Teilnehmer der Tagung „Bürgerschaftliches Handeln gegen Neonaziaufmärsche“ einigen sich auf Handlungsanweisung

Claudia Mocek

Bad Boll. Menschen aus Initiativen gegen Rechts, Polizeibeamte, Juristen, Kommunalbeamte und Engagierte in der Erwachsenenbildung und der offenen Jugendbildung haben am 5. und 6. Juni 2014 in der Evangelischen Akademie Bad Boll über „Bürgerschaftliches Handeln gegen Neonaziaufmärsche“ diskutiert und das Spannungsfeld beleuchtet, in dem sich Demokraten zwischen Grundrechtsausübung und öffentlicher Ordnung sehen. Als Referenten waren u.a. dabei: der Präsident des Landgerichts i. R. Hans-Ernst Böttcher, der Schauspieler und Kabarettist Alexej Boris, Hartmut Gutsche vom Regionalzentrum für demokratische Kultur, Bundesjustizministerin a.D. Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Grit Hanneforth von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche & Rechtsextremismus (BAG & K+R) und vom Kulturbüro Sachsen e. V., der Landespolizeipräsident Gerhard Klotter, der Beauftragte Kirche gegen Rechtsextremismus Joachim Nolte, der Sozialpädagoge Karlheinz Paskuda vom Jugendkulturzentrum FORUM, Frank Richter von der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung, der Oberbürgermeister von Jena Dr. Albrecht Schröte und Dr. Christian Staffa von der Evangelischen Akademie zu Berlin.

Die Teilnehmenden haben sich auf folgende Formulierung verständigt:

„Für uns gilt: Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut der politischen Meinungsäußerung in unserem Verfassungsstaat. Dieses Grundrecht steht auch Neonazis zu. Gleichzeitig wissen wir, dass Demonstrationen zum zentralen Bestandteil neonazistischer Politik gehören und als ‚Kampf um die Straße‘ Teil des Vier-Säulen-Konzepts der NPD sind. Gewalt- und Straftaten gehen von Neonazis im Umfeld dieser Demonstrationen aus. Dort wo Neonazis unwidersprochen aufmarschieren können, werden sie gestärkt und nehmen auch außerhalb ihrer Demonstrationen öffentlichen Raum ein. Demokratie als Aufgabe zu begreifen bedeutet in diesem Zusammenhang auch, Neonazis nicht diesen öffentlichen, demokratischen Raum zu überlassen.
Wir fragten deshalb: ‚Mit welchen Formen der Meinungsäußerung im öffentlichen Raum können und sollten Demokratinnen und Demokraten auf solche Aufmärsche reagieren?‘ Aber auch: ‚Wie lassen sich das Demonstrationsrecht sichern und die öffentliche Sicherheit gewährleisten ohne Bürger- und Freiheitsrechte maßgeblich zu beschneiden?‘ Das Ziel der Veranstaltung war, sich auch über kontroverse Positionen auszutauschen. Dies gelang besonders zwischen Ordnungsbehörden und zivilgesellschaftlich Engagierten im Rahmen der Referate, Diskussionen und Workshops.“

Die Teilnehmenden der Tagung einigten sich auf folgende Handlungsanweisung:

„Zuvorderst Vernetzung und Kommunikation zwischen den Akteuren, auch und gerade über Millieugrenzen hinweg, besonders zwischen Polizei, Versammlungs- bzw. Ordnungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Gruppen, Die jeweiligen Akteure sollten ihre Möglichkeiten kreativ ausschöpfen, sowohl rechtlich wie auch politisch und zivilgesellschaftliches Engagement und Protest dabei nicht stigmatisieren. Besonders die Zivilgesellschaft sollte zur Einmischung ermutigt und in Prozessen begleitet werden. Polizeiliche Taktiken der räumlichen Trennung eskalieren und sollten unterbleiben, Schulung und Sensibilisierung der Polizei ist nötig. Auch abseits von neonazistischen Veranstaltungen und Aufmärschen ist eine Auseinandersetzung mit menschenverachtenden Einstellungen und Neonazismus angezeigt. Protest in Hör- und Sichtweite der Neonazis sollte angestrebt und von den Behörden ermöglicht werden.“   


Weitere Informationen zur Tagung, die organisiert von der Evangelischen Akademie Bad Boll, der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus und der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung (LAGO), erhalten Sie auf der Homepage der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung Baden-Württemberg (LAGO).

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