02.02. - 06.02.2015, Bad Boll

Anwalt des Kindes

Fort- und Weiterbildung zum Verfahrensbeistand

In Streitfällen vor dem Familiengericht sollen und wollen Verfahrensbeistände als Anwältin/Anwalt des Kindes den Kindern im Verfahren eine Stimme geben und ihnen zu ihrem Recht verhelfen. In Zusammenarbeit mit der Hochschule Esslingen bietet die Akademie die Fort- und Weiterbildung zum Verfahrensbeistand an. In drei Unterrichtsblöcken werden die rechtlichen, psychologischen, sozialen, therapeutischen und praktischen Kenntnisse für diese anspruchsvolle Aufgabe vermittelt.
Die Teilnehmenden können in diesem Kurs ein Hochschulzertifikat zum Verfahrensbeistand erwerben.

Thema

Fort- und Weiterbildung zum Verfahrensbeistand (FamFG)

Die Fort- und Weiterbildung zum Verfahrensbeistand nach FamFG

(„Anwalt des Kindes“) bietet die Evangelische Akademie Bad Boll seit vielen Jahren erfolgreich an. Die Interessen und Rechte der Kinder stehen dabei im Mittelpunkt.

Seit 1998 können Familienrichterinnen und Familienrichter in Streit-fällen parteiliche Vertreter von Kindern und Jugendlichen als Verfah-renpfleger bestimmen. Seit 1. September 2009 heißt die Interessens-vertretung für Kinder und Jugendliche im familiengerichtlichen Verfahren „Verfahrensbeistand“ (vgl. § 158 FamFG).

Die Bestellung ist in der Regel erforderlich,

1. wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht;

2. in Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a BGB, wenn die teilweise

oder vollständige Entziehung der Personensorge in Betracht kommt;

3. wenn eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in

deren Obhut es sich befindet;

4. in Verfahren, die die Herausgabe des Kindes oder eine Verblei-bensanordnung zum Gegenstand haben, oder

5. wenn der Ausschluss oder eine wesentliche Beschränkung des

Umgangsrechts in Betracht kommt.

Dieser Kurs soll die Teilnehmenden befähigen,

• Kindern eine Stimme in Gerichtsverfahren zu geben

• parteilich und unabhängig für das Kind zu arbeiten

• gemeinsam mit diesem dessen Vorstellungen und tragfähigen

Willen zu erkunden

• den Kindeswillen zu dokumentieren und in das Verfahren einzubringen

• trotz Parteilichkeit um die Loyalitätskonflikte von Kindern zu wissen

und diese zu berücksichtigen

• unnötige und schädliche Zeitverluste zu vermeiden

• eine gelungene und professionelle Arbeitsbeziehung zum Kind zu schaffen und zu beenden

• Lösungsvorschläge für das gerichtliche Verfahren zu erarbeiten und

anzuregen

• die eigenen Möglichkeiten und Grenzen zu kennen

• der Ethik verpflichtet zu sein, dass auch Kinder Träger der

Grundrechte sind

Darüber hinaus erhalten die Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen

Einblick in beruflich geführte Vormundschaften sowie Verfahrens-pflegschaften in Betreuungssachen. Auch in diesen Funktionen geht es um die Vertretung der Interessen und Rechte von Minderjährigen bzw. von Volljährigen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren.

Wer kann sich um die Fort-und Weiterbildung zum Verfahrensbei-stand mit Hochschulzertifikat in Bad Boll bewerben?

Voraussetzung ist grundsätzlich ein pädagogischer, psychosozialer oder juristischer berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Sonder-regelungen für Personen mit anderen Berufsabschlüssen, aber mit einschlägigen Erfahrungen und Befähigungen sind im Einzelfall möglich. Erfahrungen im Umgang mit Kindern/Jugendlichen über einen längeren Zeitraum sind von Vorteil. Durch die Fort- und Weiterbildung wird eine für die Tätigkeit als Verfahrensbeistand erforderliche Zusatzqualifikation gemäß den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrensbeistandschaft/Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e. V. erworben.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieser Kurs auch von Personen aus

Jugendämtern und Fachanwaltskanzleien genutzt wird, die nicht

planen, als Verfahrensbeistand tätig zu werden. Da der Kurs grundle-gende Kenntnisse zum Gesamtbereich der auf die Kindesinteressen bezogenen Fragen in gerichtlichen und behördlichen Verfahren vermittelt, sind auch diese Personenkreise gezielt angesprochen.

Amtvormundschaft und Amtspflegschaft

Durch die aktuelle Reform des Vormundschaftsrechts wurde u.a. regelmäßiger persönlicher Kontakt des Vormunds zum Mündel vorgeschrieben und die Zahl der Mündel eines Vormunds begrenzt. Außerdem hat der Vormund die Pflicht, den Mündel persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten. Die Fort- und Weiterbildung ist deshalb auch für Fachkräfte im Bereich der Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft interessant.

Ausbildungsinhalte

In 175 Stunden, verteilt auf drei Blockwochen (150 Präsenzstunden) und Regionalgruppenarbeit, werden spezielle Kenntnisse vermittelt und erarbeitet in den Bereichen:

• Familienrecht (insb. Scheidungs- und Umgangsrecht, Rechte des Kindes): Verfahren in Kindschaftssachen, Verfahrensbeistand, Um-gangspflegschaft; Vormundschaftsrecht; Jugendhilferecht und Aufgaben der Jugendämter; Verfahrenspflegschaft in Betreuungssachen

• Kindeswohl aus rechtlicher und pädagogischer Sicht

• Entwicklungspsychologie: insbesondere Entwicklung unter Risikobedingungen, Erleben und Verhalten in familiären Konfliktsituationen,

Bindungen und ihre Bedeutung für familiengerichtliche Entscheidungen, Verhaltensauffälligkeit von Kindern und Jugendlichen als Folge belastender Lebensumstände, Bedeutung von Jugendhilfemaßnahmen für die kindliche Entwicklung, Aufwachsen außerhalb der Herkunftsfamilie; Aspekte der kindgerechten Anhörung und der fachgerechten Begutachtung

• Pädagogik: Bedeutung der Erziehung im Alltag für eine gelingende Entwicklung, Schlussfolgerungen für die Beratung im Konfliktfall

• Praktisches Handeln: Rolle und Funktion, von Verfahrensbeistän-den/Umgangspflegern Beratung, Begleitung, Mediation, Berichter-stattung, Stellungnahmen, Selbst- und Fremdwahrnehmung, Reflexi-on der persönlichen Haltung, Motivation und Verantwortung, Praktische Übungen an Hand von Fallsituationen, Bildung von Regionalgruppen zur Fallbesprechung

Hochschulzertifikat

Die Teilnehmenden können ein Hochschulzertifikat zum Verfahrens-beistand erwerben. Voraussetzung dafür ist, an mindestens 90% der Kursdauer teilgenommen zu haben, einen Fall im 3. Block mündlich zu präsentieren und danach einen Fall in einer Hausarbeit schriftlich auszuarbeiten. Das Zertifikat dient den Gerichten als Nachweis einer speziellen Befähigung für die Aufgaben als Verfahrensbeistand. So-weit Zertifikatsbewerber/innen noch im Studium der oben genannten Fachrichtungen stehen, erhalten sie das Zertifikat erst nach ihrem Studienabschluss.

Organisation 1. Block: 9. bis 13. Februar 2015 2. Block: 13. bis 18. April 2015 3. Block: 6. bis 10. Juli 2015

10:00 Beginn am ersten Tag jeder Ausbildungswoche (montags);

an den folgenden Tagen Arbeitseinheiten von 9:00 h bis 18.30 h (außer an Prüfungstagen; 17:00 am Ende jeder Woche)

Mahlzeiten

08:30 Uhr Frühstück; 12:30 Uhr Mittagessen

18:30 Uhr Abendessen; Kaffee/Tee in den Pausen

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Aufnahme in den Kurs auf-grund begrenzter Platzzahlen nach dem Eingangsdatum entschieden wird (mindestens 14 Teilnehmende; maximal 25 Teilnehmende).

Herzliche Einladung in die Evangelische Akademie Bad Boll!

Referierende

Leitung

Wolfgang Mayer-Ernst;Studienleiter;Evangelische Akademie Bad Boll

Prof. Dr. Susanne Dern
Prof. Dr. Christine Köckeritz

Tagungsort

Evangelische Akademie Bad Boll

Akademieweg 11

73087 Bad Boll

Telefon +49 7164 79-0

Telefax +49 7164 79-440

Kosten des Kurses

Gesamtkursgebühr 2.010,00 €

Inkl. Prüfungsgebühr in Höhe von 120 €.

Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Preise für Vollpension:

1. Block

DZ Dusche/WC 329,20 €

EZ Dusche/WC 387,60 €

Verpflegung 148,00 €

ohne Übernachtung/Frühstück

2. Block

DZ Dusche/WC 406,00 €

EZ Dusche/WC 479,00 €

Verpflegung 179,50 €

ohne Übernachtung/Frühstück

3. Block

DZ Dusche/WC 329,20 €

EZ Dusche/WC 387,60 €

Verpflegung 148,00 €

ohne Übernachtung/Frühstück

evtl. Auswärtsunterbringung!

In allen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

Die Kursgebühren in Höhe von

2.010,00 € können als Ratenzahlung von je 670,00 € zu den jeweiligen Ausbildungsblöcken bezahlt werden.

Kosten für nicht eingenommene Mahlzeiten können wir leider nicht erstatten.

Geschäftsbedingungen siehe: www.ev-akademie-boll.de/ agb.html

Anfragen

richten Sie bitte an die Evangelische Akademie Bad Boll

Wolfgang Mayer-Ernst

Sekretariat: Gabriele Barnhill

Telefon +49 7164 79-233

Telefax +49 7164 79-5233

gabriele.barnhill@ev-akademie-boll.de

Anmeldungen

erbitten wir bis spätestens

08.01 2014. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

Mit der Anmeldung übersenden Sie bitte folgende Unterlagen:

- Zeugniskopien der akademi-schen Abschlüsse,

- Arbeitszeugnisse sowie Belege für Erfahrungen im Umgang

mit Kindern und Jugendlichen,

- schriftliche Begründung für das Interesse an der Fortbildung

und kurze Darstellung des beruflichen Werdegangs,

- zu Kursbeginn bringen Sie bitte ein aktuelles, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis mit, nicht älter als zwei Monate.

Abmeldung

Bei Absage berechnen wir die vollen Tagungsgebühren, wenn der Platz nicht anderweitig besetzt werden konnte.

Wir empfehlen Ihnen eine Rücktrittsversicherung.

Tagungsnummern Block 1 520315 Block 2 520415 Block 3 520615

Zielgruppen

Personen mit Hochschulabschluss in (Sozial-)Pädagogik, Rechtswissenschaft oder Psychologie bzw. mit vergleichbaren Qualifikationen

Tagungsleitung

Wolfgang Mayer-Ernst

Pfarrer, Studienleiter

Evangelische Akademie Bad Boll

Anreise mit dem Pkw

über die Autobahn A8 Stuttgart-München, Ausfahrt Aichelberg, Weiterfahrt Richtung Göppingen, nach ca. 5 km rechts Abzweigung Bad Boll, nach ca.

300 m zweite Einfahrt rechts zur Akademie.

mit der Bahn

bis Göppingen. Ab ZOB

(100 m links vom Bahnhofsge-bäude), Bussteig K, Linie 20 nach Bad Boll, Haltestelle Ev. Akade-mie/Reha-Klinik, Dauer circa

20 Minuten, Abfahrtzeiten um 08:30 und 09:30 Uhr.

Referentinnen, Referenten und Mitwirkende

Hochschule Esslingen:

Prof. Dr. Susanne Dern

Familien- und Jugendhilferecht

Prof. Dr. August Huber

Pädagogik

Prof. Dr. Christine Köckeritz Psychologie

Prof. Konrad Stolz

Jugendhilferecht

Gerhard Binder

Richter, Direktor des

Amtsgerichts Leonberg

Dr. phil. Jamie Walker

Diplompädagogin,

Interkulturelles Training,

Mediation, Berlin

Dierk Schäfer

Pfarrer, Dipl.-Psychologe,

Bad Boll

Kathrin Scheuble-Rudolph

Coaching u. Teamentwicklung,

Villingen-Schwenningen

Wolfgang Sorg

Notar, Stuttgart

Ein gemeinsames Aus- und Fortbildungsangebot der

Evangelischen Akademie

Bad Boll und der

Hochschule Esslingen

Weitere Infos

Tagungsnummer

520315

Anmeldeschluss

02.02.2015

Zielgruppen

Menschen mit einem Hochschulabschluss in (Sozial-)Pädagogik, Psychologie, Rechtswissenschaften. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Fortbildung besteht aus drei Kursblöcken (2.-6. Februar, 13.-18. April, 6.-10. Juli).

Veranstalter

Evangelische Akademie Bad Boll

Ort

Bad Boll Anreise

Preis pro Person

Kosten des Kurses
Gesamtkursgebühr 2.010,00 Euro
Inkl. Prüfungsgebühr in Höhe
von 120,00 Euro.

Hinzu kommen Kosten für
Unterkunft und Verpflegung.
Preise für Vollpension:
1. Block
DZ Dusche/WC ~ 329,20 Euro
EZ Dusche/WC ~ 387,60 Euro
Verpflegung 148,00 Euro
ohne Übernachtung/Frühstück

2. Block
DZ Dusche/WC ~ 406,00 Euro
EZ Dusche/WC ~ 479,00 Euro
Verpflegung 179,50 Euro
ohne Übernachtung/Frühstück

3. Block
DZ Dusche/WC ~ 329,20 Euro
EZ Dusche/WC ~ 387,60 Euro
Verpflegung 148,00 Euro
ohne Übernachtung/Frühstück

In allen Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

Die Kursgebühr in Höhe von 2.010,00 Euro können als Ratenzahlung von je 670,00 Euro zu den jeweiligen Ausbildungsblöcken bezahlt werden.

Themengebiete

  • Gesellschaft, Staat, Recht
  • Fort- und Weiterbildung

Archiv

Diese Tagung hat bereits begonnen oder ist beendet.

Download

Tagungs-Flyer als PDF