16.11. - 18.11.2022, Präsenzveranstaltung, Evangelische Tagungsstätte Bad Boll

Perspektivwechsel in der Rechtspflege

Freiheit und Menschenwürde als Maßstab gerichtlichen Handelns

Zum 1. Januar 2023 tritt das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Das Selbstbestimmungsrecht und die Freiheit der Betreuten geben künftig den Maßstab des Handelns in der Rechtspflege vor. Damit soll die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und eingelöst werden, was Artikel 1 des Grundgesetzes festschreibt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Für Rechtspfleger*innen bedeutet dies einen Perspektivwechsel und eine Herausforderung. Wie wird sich ihre Arbeit verändern? Was brauchen sie dafür?

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Thema

Perspektivwechsel in der Rechtspflege

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Leitung

Weitere Infos

Tagungsnummer

520422

Anmeldeschluss

11.11.2022

Zielgruppen

Rechtspfleger*innen, haupt- und ehrenamtliche Betreuer*innen, Betreuungsvereine, Jurist*innen, Fachleute aus Rechtspolitik, Wohlfahrtseinrichtungen, Ministerien, Parteien und öffentlichen Verwaltungen, an Rechtsfragen Interessierte

Veranstalter

Evangelische Akademie Bad Boll

Ort

Evangelische Tagungsstätte Bad Boll

Preis pro Person

Ihre Teilnahme ist kostenfrei.

Geschäftsbedingungen siehe: : www.ev-akademie-boll.de/agb

Themengebiete

  • Gesellschaft, Staat, Recht
  • Soziales, Gesundheit, Demographie

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