16.11. - 18.11.2022, Präsenzveranstaltung, Evangelische Tagungsstätte Bad Boll
Perspektivwechsel in der Rechtspflege
Freiheit und Menschenwürde als Maßstab gerichtlichen Handelns
Zum 1. Januar 2023 tritt das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Das Selbstbestimmungsrecht und die Freiheit der Betreuten geben künftig den Maßstab des Handelns in der Rechtspflege vor. Damit soll die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und eingelöst werden, was Artikel 1 des Grundgesetzes festschreibt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Für Rechtspfleger*innen bedeutet dies einen Perspektivwechsel und eine Herausforderung. Wie wird sich ihre Arbeit verändern? Was brauchen sie dafür?
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Thema
Perspektivwechsel in der Rechtspflege
Referierende
Leitung
Weitere Infos
Tagungsnummer
520422
Anmeldeschluss
11.11.2022
Zielgruppen
Rechtspfleger*innen, haupt- und ehrenamtliche Betreuer*innen, Betreuungsvereine, Jurist*innen, Fachleute aus Rechtspolitik, Wohlfahrtseinrichtungen, Ministerien, Parteien und öffentlichen Verwaltungen, an Rechtsfragen Interessierte
Veranstalter
Evangelische Akademie Bad Boll
Ort
Evangelische Tagungsstätte Bad Boll
Preis pro Person
Ihre Teilnahme ist kostenfrei.
Geschäftsbedingungen siehe: : www.ev-akademie-boll.de/agb
Themengebiete
- Gesellschaft, Staat, Recht
- Soziales, Gesundheit, Demographie