Ministerin Nahles nimmt Forderungen der ehemaligen Schleckerbeschäftigten entgegen

Foto: Murat Tueremis

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat am Montag, 14. Juli in Berlin einen Forderungskatalog ehemaliger Schlecker-Beschäftigter entgegen genommen. Eine Delegation überreichte im Büro der Ministerin das auf dem DGB Bundeskongress beschlossene Maßnahmenbündel mit der Bitte, sich für deren Umsetzung in der großen Koalition einzusetzen.


An der Übergabe nahmen die Gesamtbetriebsratsvorsitzende von Schlecker, Christel Hoffmann, Stefanie Nutzenberger vom ver.di Bundesvorstand, die Münchner Rechtsanwältin Elke Lill, die im Insolvenzverfahren den Gesamtbetriebsrat vertreten hatte, Martin Schwarz, Wirtschafts- und Sozialpfarrer des kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt Ulm, Evangelische Akademie Bad Boll und die baden-württembergische ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymaier teil.


Christel Hoffmann, GBR-Vorsitzende von Schlecker, sagte bei der Übergabe: „Was Tausenden von gekündigten Schleckerbeschäftigten nach der Pleite widerfahren ist, soll wenigsten für die Zukunft anderen von Insolvenzen Betroffenen erspart bleiben. Das ist das große Ziel, für das ich jetzt noch kämpfe. Dafür braucht es die geforderten Gesetzesänderungen, die nie-mandem wehtun und vielen nutzen. Anstatt die im Schnitt 55 Jahre und älteren ehemaligen Schleckerbeschäftigten in die Grundsicherung zu drücken, muss es insbesondere Förder- und Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit geben. Wir können auch auf diese Menschen mit ihrer Berufs- und Lebenserfahrung in unserer Republik nicht verzichten.“


Leni Breymaier, ver.di Landesbezirksleiterin in Baden-Württemberg: „Die Schleckerpleite ist ein Stück deutsche Wirtschaftsgeschichte, das sich so nie mehr wiederholen darf. Die Fehler, die zum Verlust aller Arbeitsplätze geführt hatten, wurden eindeutig identifiziert. Jetzt ist es Zeit, die richtigen Lehren zu ziehen und das deutsche Wirtschafts- und Insolvenzrecht anzupassen.“


Die Forderungen, mit deren Umsetzung Lehren aus der Schlecker-Insolvenz gezogen werden sollen, wurden auf Tagungen der Evangelischen Akademie in Bad Boll und der Friedrich-Ebert-Stiftung in Stuttgart von den Akteuren der Arbeitnehmerseite in der Schlecker Insolvenz entwickelt. Ziel ist es bei künftigen ähnlich gelagerten Insolvenzen früher eingreifen zu können und mehr Zeit zu haben, um die Chancen für den Erhalt eines möglichst großen Teils eines insolventen Unternehmens und damit für den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze deutlich zu erhöhen. Dies wäre aus Sicht der Arbeitnehmervertreter durch eine Umsetzung der Forderungen in Gesetzesänderungen möglich.


Die übergebenen Forderungen, wie sie auch der DGB Bundeskongress in diesem Jahr beschlossen hat:
- Eingetragene Kaufleute (e.K.) werden verpflichtet, ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen offenzulegen und Kontrollorgane zu installieren.
- Insolvenzverschleppung wird auch bei eingetragenen Kaufleuten zum Straftatbestand.
- Bei filialisierten Unternehmen und bei eingetragenen Kaufleuten muss es in der Insolvenz verlängerte Fristen geben.
- Eine verlängerte Zahlung von Insolvenzgeld muss unbürokratisch möglich sein.
- Die Kosten und Gebühren des Insolvenzverfahrens müssen gekappt werden. Der Prozentsatz, den der Insolvenzverwalter von der Masse erhält, muss reduziert werden.
- Es muss einen gesetzlichen Anspruch zur Finanzierung von Transfergesellschaften geben. Die Voraussetzungen sind festzulegen.

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